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Darf man Messer verschenken?

von Jens Putzier 07 Dec 2025

Kaum ein Geschenk ist so praktisch, langlebig und persönlich wie ein gutes Messer. Und trotzdem zögern viele Menschen genau an dieser Stelle – wegen eines alten Aberglaubens: Ein Messer zu verschenken solle angeblich die Freundschaft oder Beziehung „durchschneiden“. Diese Vorstellung hält sich erstaunlich hartnäckig, obwohl sie aus einer Zeit stammt, in der Messer vor allem Waffen waren und weniger Werkzeuge

Heute ist ein Messer in erster Linie das, was wir täglich in der Küche benutzen: ein präzises Werkzeug zum Schneiden, Vorbereiten, Kochen, Genießen. Für viele Menschen ist es sogar ein richtiges Arbeitsgerät, das man pflegt, schärft und über Jahre hinweg benutzt. Mit Streit oder Trennung hat das im Alltag eigentlich nichts mehr zu tun – und trotzdem existiert der alte Gedanke noch.

Genau deshalb gibt es einen kleinen, sehr charmanten Brauch, den viele kennen: Der oder die Beschenkte gibt dem Schenkenden eine winzige Münze zurück, oft nur einen Cent. Damit gilt das Messer symbolisch nicht mehr als Geschenk, sondern als gekauft. Das „Durchschneiden“ der Beziehung ist damit vom Tisch – und beide können das Geschenk mit einem guten Gefühl annehmen. Viele machen das nicht einmal mehr aus Aberglauben, sondern einfach, weil es dazugehört.

Abseits dieser Tradition stellt sich aber eine viel wichtigere Frage: Ist ein Messer überhaupt ein gutes Geschenk? Aus Erfahrung lässt sich sagen: Ja – wenn man es bewusst auswählt. Ein hochwertiges Kochmesser ist kein Staubfänger, kein Dekoartikel, kein kurzlebiger Trend. Es wird benutzt. Jeden Tag. Und genau das macht es so besonders. Wer ein gutes Messer geschenkt bekommt, denkt oft noch Jahre später an die Person, von der es stammt.

Messer werden häufig zu Anlässen verschenkt, bei denen etwas Neues beginnt: der Auszug in die erste eigene Wohnung, eine Hochzeit, ein runder Geburtstag, der Start in eine Kochausbildung oder einfach, weil jemand das Kochen für sich entdeckt hat. In all diesen Momenten passt ein Messer besser als vieles andere, weil es etwas Praktisches mit Bedeutung verbindet.

Natürlich ist ein Messer kein Geschenk für jeden. Wer mit Kochen nichts anfangen kann oder sich in der Küche grundsätzlich unsicher fühlt, wird sich damit schwerer tun. Aber für alle, die gern kochen, grillen, backen oder einfach gutes Essen schätzen, ist ein Messer eines der ehrlichsten Geschenke überhaupt. Es sagt nicht: „Schau es dir an“, sondern: „Benutz es. Jeden Tag.“

Gerade hochwertige Küchenmesser werden deshalb so oft verschenkt, weil sie bleiben. Sie altern nicht wie Mode, sie werden nicht technisch überholt, sie funktionieren auch nach vielen Jahren noch genau so, wie sie sollen. Und mit jeder Schärfung, mit jeder Mahlzeit bekommt das Messer ein kleines bisschen mehr Geschichte.

Unterm Strich lässt sich also ganz ruhig sagen: Ja, man darf Messer verschenken. Der alte Aberglaube lässt sich mit einer Münze elegant umgehen – oder man lässt ihn einfach hinter sich. Denn wer heute ein Messer verschenkt, verschenkt kein Symbol für Trennung, sondern ein Werkzeug für Genuss, Handwerk und viele gemeinsame Mahlzeiten.

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Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leisten wir gegenüber Unternehmern zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten) im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist. Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Onlineshop. 9. Haftung Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen. 10. Streitbeilegung Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit. 11. Schlussbestimmungen Sind Sie Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 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